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AUSZUG AUS UNSEREN AKTIVITÄTEN

In den ca. 40 Jahren seit Bestehen des Büros wurde der Bau einer Vielzahl von Wohngebäuden unterschiedlichster Größe und Ansprüche betreut, vom Einfamilienwohnhaus bis zu größeren Wohnanlagen, Eigentumswohnungen, usw.

Im gewerblichen Bereich haben wir Lebensmittelmärkte für verschiedene Filialisten (z.B. ALDI Überherrn, Penny-Markt Saarlouis-Fraulautern) Produktionsbetriebe und Werkstätten (z.B. Fleischverarbeitender Betrieb DIWO in Wadgassen) realisiert. Desweiteren wurden landwirtschaftliche Betriebe (Aussiedlerhöfe) von uns geplant bis zu einer Größe von ca. 1000 Mastschweinen (z.B. Annenhof Merzig - Mondorf). Die Sanierung von Tankstellen (z.B. BP-Tankstelle Überherrn) gehört ebenfalls in unseren Erfahrungsbereich.

Im kommunalen Bereich haben wir Kindergärten (z.B. in Überherrn-Altforweiler) mehrere Friedhofshallen, Clubhäuser und Feuerwehrgerätehäuser (z.B. Feuerwache Überherrn), den Bau von Kultur- und Sportanlagen (z.B. Kultur- und Sporthalle Beckingen-Düppenweiler) errichtet. Der Bau von Verwaltungs- und Bankgebäuden (z.B. Kreissparkasse Saarlouis, Geschäftsstelle Überherrn), sowie Hotel- und Gaststättenbetrieben (z.B. "Hotel zur Saarschleife" in Mettlach-Orscholz mit 120 Betten, Hallenbad und Konferenzräumen) gehört ebenfalls zu unserem Tätigkeitsbereich.

Im Gesundheitswesen wurde von uns die Planung und der Bau von Alten- und Pflegeheimen, Arztpraxen unterschiedlicher Fachbereiche wie auch im Krankenhausbau (OP-Zentrum St. Elisabeth-Klinik Saarlouis) realisiert.

Im sensiblen Bereich der Denkmalpflege beschäftigen wir uns mit der Renovierung und Restaurierung von Sakral- und öffentlichen Gebäuden (z.B. Renaissancegebäude Torhaus Scharfeneck und die barocke Pfarrkirche St. Martin in Berus).

Weitere Referenzen auf Anfrage. Für unverbindliche Gespräche stehen wir gerne zur Verfügung.

Dubiose Werbeanzeigen bieten immer wieder Architektenleistungen wie Bauplanungen, auch „nach Ihren Wünschen“ an.
Nach der Berufsordnung der Architektenkammer wirbt der Architekt durch seine Leistungen und enthält sich jeglicher aufdringlichen Werbung. Das Recht zur Planung (Bauvorlagerecht) ist darüber hinaus den eingetragenen Kammermitgliedern (im Saarland AKS) gesetzlich vorbehalten. Vertrauen Sie sich deshalb den anerkannten Fachleuten an, die über entsprechende Qualifikation verfügen und das Recht zur Planvorlage haben. Sie brauchen auch keinen Vermittler oder Händler für Bauplanung, technische Betreuung oder Bauleitung. Architektenleistungen sind keine Handelsware und sollten keinesfalls „nach Wunsch“ über Vertreter vermittelt werden. Beraten Sie sich im eigenen Interesse direkt mit Baufachleuten, die hierzu befähigt und legitimiert sind.
Wenden Sie sich ggf. an die Architektenkammer des Saarlandes (AKS) unter der Tel.-Nr. 0681/95441-0.

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